STEUERN minimieren + GEWINN maximieren = unsere Kernkompetenz
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Einnahmen/Ausgaben-Rechnung
Zur Einnahmen/Ausgaben-Rechnung sind alle Steuerpflichtigen berechtigt, die nicht verpflichtet sind Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu machen. In der Regel sind das kleine Gewerbetreibende (Handwerker, Einzelhandel) und Freiberufler (z.B. Künstler, Ärzte, Rechtsanwälte). Im Gegensatz zur doppelten Buchführung basiert die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip - sie kennt keine Rechnungsabgrenzungen und Rückstellungen.